Gewährleistungsrichtlinien E-Bikes
GEWÄHRLEISTUNGSRICHTLINIEN
Gebrauchte E-Bikes / Pedelecs
12 Monate Gewährleistung
1. Allgemeine Gewährleistungserklärung
Beim Kauf eines gebrauchten E-Bikes (Pedelecs bis 25 km/h) gewähren wir eine gesetzliche Gewährleistung von 12 Monaten ab dem Kaufdatum.
Die Gewährleistung gilt für Sachmängel, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren, auch wenn diese erst später auftreten.
Es handelt sich nicht um eine Garantie, sondern um eine gesetzliche Gewährleistung gemäß BGB.
2. Was ist in der Gewährleistung enthalten?
Die Gewährleistung umfasst alle nicht verschleißbedingten Bauteile, sofern der Mangel nicht durch Nutzung, Unfall oder unsachgemäße Behandlung entstanden ist.
Mechanische Bauteile
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Rahmen (keine Unfall- oder Sturzschäden)
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Starr- oder Federgabel (ohne Verschleiß)
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Lenker, Vorbau, Steuersatz
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Sattelstütze (auch absenkbar, kein Verschleiß)
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Schaltung (Material- oder Funktionsfehler)
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Bremsanlage (hydraulische oder mechanische Defekte, kein Belag- oder Scheibenverschleiß)
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Naben & Lager (Materialfehler)
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Tretlager (kein normaler Verschleiß)
Elektrische Komponenten
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Motor (Funktionsstörungen, keine Überlastungsschäden)
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Motorsteuerung / Controller
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Display / Bedieneinheit
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Sensoren (Drehmoment-, Geschwindigkeits-, Trittsensor)
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Verkabelung & Steckverbindungen
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Ladegerät (Funktionsfehler)
Akku (eingeschränkt)
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Akku bei technischem Defekt (z. B. Totalausfall, Ladefehler)
3. Was ist nicht in der Gewährleistung enthalten?
Verschleißteile (grundsätzlich ausgeschlossen)
Verschleißteile unterliegen der normalen Abnutzung und sind nicht Bestandteil der Gewährleistung:
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Reifen & Schläuche
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Bremsbeläge & Bremsscheiben
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Kette
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Kassette / Ritzel
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Kettenblatt
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Züge & Bowdenhüllen
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Lager mit nutzungsbedingtem Verschleiß
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Griffe & Lenkerband
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Sattel & Sattelbezug
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Pedale
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Dichtungen
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Schmierstoffe
4. Akku-Sonderregelung (klar & kundenverständlich)
Der Akku ist ein Verschleißteil.
Nicht in der Gewährleistung enthalten sind:
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Kapazitätsverlust
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Reichweitenverlust
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altersbedingte Leistungsabnahme
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Schäden durch Tiefentladung
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Schäden durch falsches Laden oder falsche Lagerung
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Wasserschäden durch unsachgemäßen Gebrauch
5. Ebenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen
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Schäden durch Unfall, Sturz oder Umkippen
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Schäden durch unsachgemäße Nutzung
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Nutzung außerhalb der Herstellerfreigabe
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Manipulation der Motorunterstützung (Tuning)
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Schäden durch fehlende Wartung oder Pflege
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Korrosion durch Witterungseinflüsse
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Umbauten oder Reparaturen durch Dritte
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Software-Manipulationen oder Fremdsoftware
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Optische Mängel (z. B. Kratzer, Lackschäden), sofern beim Kauf bekannt
6. Ablauf im Gewährleistungsfall
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Das E-Bike muss beim Verkäufer vorgestellt werden.
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Prüfung, ob ein Gewährleistungsfall vorliegt.
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Nachbesserung (Reparatur) oder Ersatztausch.
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Rücktritt oder Kaufpreisminderung nur, wenn eine Reparatur nicht möglich ist.
Kein Anspruch auf Neugerät oder neuen Akku.
7. Kundenhinweis (klar & fair)
E-Bikes sind technische Gebrauchsgegenstände.
Die Gewährleistung schützt vor versteckten technischen Mängeln, nicht vor Verschleiß oder altersbedingter Abnutzung – insbesondere beim Akku.